Informations-Flyer für Eilige
Miteinander leben – einander verstehen

"Niemand darf wegen einer Behinderung benachteiligt werden". Dieser Satz steht seit dem Jahre 1994 im Grundgesetz. Der ehemalige Bundespräsident, Richard von Weizsäcker, hat mit Blick auf behinderte Menschen gesagt:
"Was wir zu lernen haben, ist schwer
und doch so einfach und klar:
Es ist normal, verschieden zu sein.
Es gibt keine Norm für das Mensch sein. Manche Menschen sind blind oder taub, andere haben Lernschwierigkeiten, eine geistige oder körperliche Behinderung – aber es gibt auch Menschen ohne Humor, ewige Pessimisten unsoziale oder sogar gewalttätige Männer und Frauen."
Was Richard von Weizsäcker dann weiter sagt über Verschiedenheit, die zu Benachteiligung führt, wäre mit Blick auf heute in weiten Bereichen genau so richtig, wie vor im Jahre1993.
Seit dem 15. November 1994 steht in unserer Verfassung: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Wir erinnern uns noch an die Aktionen, die das Inkrafttreten dieses tollen Artikels begleitet haben! Wir müssen die kritische Frage stellen: Wie hat die Verfassungswirklichkeit in den letzten 20 Jahren ausgesehen?
Und dann gab es einen Tag, an dem eigentlich die Glocken hätten läuten müssen: Am 26. März 2009 trat in Deutschland die UN - Behindertenrechtskonvention in Kraft und ist seitdem geltendes Recht in Deutschland, welches von allen staatlichen Stellen umgesetzt werden muss.
Der zentrale Leitgedanke der UN - Behindertenrechtskonvention ist Inklusion, also die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Inklusion ist somit ein Menschenrecht.
Dazu ist Barrierefreiheit eine Grundbedingung, sie gewährleistet Teilhabe aller Menschen im öffentlichen Raum, in Gebäuden und bei Veranstaltungen,im öffentlichen Verkehr, bei Inhalten auf Webseiten und in der sprachlichen Kommunikation (so dass Beiträge, Nachrichten, Informationen und Hinweise auch für alle verständlich sind).
All diese Forderungen von 1993,1994, 2009 sind eingeflossen in den Aktionsplan der Hessischen Landesregierung zur Verwirklichung der Ziele der UN - Behindertenrechtskonvention und führten zu dem faszinierenden Grundsatz, dass wir, alle Menschen,
– gemeinsam - selbstbestimmt – leben
sollen und dies – wenn wir wollen, auch können.
Inklusion und Teilhabe – in Zivil – Militärischer Zusammenarbeit und in Zusammenarbeit mit der Polizei Hessen sowie mit vielen Partnern – einschließlich der hessischen Landesregierung – zuförderst der Stabsstelle UN Behindertenrechtskonvention in Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales - zu verwirklichen hat sich die Aktion für behinderte Menschen Hessen e.V., die im Jahre 1974 ihr Wirken in Neustadt Stadtallendorf unter Führung von Soldaten der Bundeswehr, begonnen hat, auf die Fahnen geschrieben.