... für einzelne Menschen
- Unterstützung von Freizeitmaßnahmen, Urlaubs- und Kuraufenthalten
- Beschaffung von Hilfsmitteln
- Beteiligung an der Finanzierung der Förderung therapeutischer Maßnahmen
- Übernahme von Kosten für das Herrichten barrierefreier Wohnungen
- Kostenübernahme für Aus,- Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
- ideelle Hilfen
... für Gruppen, Vereine, Verbände, Institutionen etc.
- Gemeinsame Aktionen, Veranstaltungen und Freizeiten
- Beteiligung an der Finanzierung und Beschaffung von Geräten für die schulische Ausbildung im therapeutischen Bereich
- Unterstützung von Maßnahmen für ein barrierefreies Leben
... für alle behinderten Menschen und deren Familien
- Aktivitäten zur Verbesserung des öffentlichen Bewusstseins und dem Abbau von Vorurteilen gegenüber behinderten Menschen
- Aktives und engagiertes Eintreten für die Interessen von behinderten Menschen und ihrer Familien sowie für deren gesellschaftliche Anerkennung
Hier nun einige Beispiele
Wenn auch Sie unsere Arbeit unterstützen möchten finden Sie hier weitere Informationen
Die AfB Kassel e.V., die AfbM Waldeck - Frankenberg e.V. und die AfbM Hessen e.V. fördern die Mobilität der Bewohner des Alten- und Pflegeheimes Schloss Landau durch die Unterstützung bei der Anschaffung eines Treppenlifters. Mit diesem Treppenlifter stellt die Außentreppe am Haus nun keine Barriere für Rollstuhlfahrer und gehbehinderte Menschen mehr dar.
Durch Spenden der AfbM Hessen e.V., der AfbM Waldeck - Frankenberg e.V. und anderer Vereinigungen konnte ein Außenfahrstuhl an einem Haus finanziert werden, um der Mutter eines Jungen mit einer schweren Behinderung das Tragen über die Treppe zu ersparen.
Schülerinnen und Schüler der Paul-Zimmermann-Schule aus Korbach, die beim Hessentag 2003 in Bad Arolsen ein von der AfbM Hessen e. V. gesponsortes Trampolin vorgeführt haben.
Die AfbM Waldeck - Frankenberg e.V. ermöglicht einem Fan (im Rollstuhl) den Besuch eines Eishockeyspieles der "Kassel Huskies".
Gut zu wissen!
Die Hilfe, ideell oder in Form von Geld- oder Sachmitteln, setzt grundsätzlich dort ein, wo gesetzliche Hilfe nicht möglich ist, nicht ausreichend ist oder nicht schnell genug geleistet werden kann.
Wenn nötig, erfolgt die Hilfe in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen für soziale Fragen in den kommunalen Verwaltungen und den freien Wohlfahrtsverbänden.
Die Hilfe wird unbürokratisch und wenn erforderlich, unverzüglich gewährt.