... für einzelne Menschen
- Unterstützung von Freizeitmaßnahmen, Urlaubs- und Kuraufenthalten
- Beschaffung von Hilfsmitteln
- Beteiligung an der Finanzierung der Förderung therapeutischer Maßnahmen
- Unterstützung bei der Antragstellung zur Förderung für das Herrichten barrierefreier Wohnungen
- Kostenübernahme für Aus,- Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
- ideelle Hilfen
... für Gruppen, Vereine, Verbände, Institutionen etc.
- Gemeinsame Aktionen, Veranstaltungen und Freizeiten
- Beteiligung an der Finanzierung und Beschaffung von Geräten für die schulische Ausbildung im therapeutischen Bereich
- Unterstützung von Maßnahmen für ein barrierefreies Leben
... für alle behinderten Menschen und deren Familien
- Aktivitäten zur Verbesserung des öffentlichen Bewusstseins und dem Abbau von Vorurteilen gegenüber behinderten Menschen
- Aktives und engagiertes Eintreten für die Interessen von behinderten Menschen und ihrer Familien sowie für deren gesellschaftliche Anerkennung
Hier nun einige Beispiele aus der Vergangenheit
Wenn auch Sie unsere Arbeit unterstützen möchten finden Sie hier weitere Informationen

AfbM Hessen e.V. und Mitgliedsvereine förderten die Mobilität der Bewohner eines Alten- und Pflegeheimes durch die Unterstützung bei der Anschaffung eines Treppenlifters. Mit diesem Treppenlifter stellte die Außentreppe am Haus nun keine Barriere für Rollstuhlfahrer und gehbehinderte Menschen mehr dar.

Durch Spenden der AfbM Hessen e.V., und anderer Vereinigungen konnte ein Außenfahrstuhl an einem Haus finanziert werden, um der Mutter eines Jungen mit einer schweren Behinderung das Tragen über die Treppe zu ersparen.

AfbM Hessen e.V. finanzierte die Anschaffung eines Trampolins für eine Förderschule mit.

Die AfbM Hessen e.V. ermöglichte - mit Unterstützung eines Mitliedsvereins - einem Fan (im Rollstuhl) den Besuch eines Eishockeyspieles der "Kassel Huskies".
Gut zu wissen!
Die Hilfe, ideell oder in Form von Geld- oder Sachmitteln, setzt grundsätzlich dort ein, wo gesetzliche Hilfe nicht möglich ist, nicht ausreichend ist oder nicht schnell genug geleistet werden kann.
Wenn nötig, erfolgt die Hilfe in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen für soziale Fragen in den kommunalen Verwaltungen und den freien Wohlfahrtsverbänden.
Die Hilfe wird unbürokratisch und wenn erforderlich, unverzüglich gewährt.