Die Arbeit der AfbM Hessen e.V.
Die Vereinigung von sieben Vereinen in Mittel- und Nordhessen, ist eine beispiellose nicht staatliche Hilfe für behinderte Menschen, die von Bürgern in Uniform und Zivil getragen wird. Sie ist noch immer einmalig in Deutschland.
Sie wurde am 3. Oktober 1978 in Stadtallendorf gegründet und hat heute ihren Sitz in Korbach. In Kurzform AfbM Hessen e.V.. Die Mitgliederversammlung der Vereinigung wählt alle vier Jahre ein ehrenamtlich arbeitendes Präsidium.
Initiator der Aktion für behinderte Menschen war der heutige Ehrenpräsident, Brigadegeneral a. D. Karl-Heinz Jörgens. Er verwirklichte die Idee des Sanitätsoffiziers und heutigen Oberstarzt a. D. Dr. Harald Renner, den Menschen die am Rande unserer Gesellschaft leben, zu helfen, für sie zu arbeiten und mit ihnen gemeinsame Aktivitäten zu erleben.
Die sieben Vereine der AfbM Hessen e.V. arbeiten in der Stadt und im Landkreis Kassel sowie in den Landkreisen Schwalm-Eder, Werra-Meißner, Waldeck-Frankenberg, Hersfeld-Rotenburg, Gießen und in der Region Oberhessen.
Die AfbM Hessen e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Der Satzungszweck wird insbesondere erfüllt durch:
- Aktives und engagiertes Eintreten für die Interessen behinderter Menschen und ihrer Familien sowie für deren gesellschaftliche Anerkennung
- Aktivitäten zur Verbesserung des gesellschaftlichen Bewusstseins und Abbau von Vorurteilen gegenüber behinderten Menschen
- Koordinierung gemeinsamer Aufgaben der Mitglieder der Vereinigung
- Repräsentieren der Vereinigung in allen Bereichen der Öffentlichkeit
- Ideelle, materielle und finanzielle Hilfe für behinderte Menschen
Alle Organe der AfbM Hessen e. V. arbeiten ehrenamtlich und mit einem geringen Verwaltungsaufwand. Die Vereine der AfbM Hessen e. V. erheben keine Mitgliedsbeiträge.
Die Hilfe für behinderte Menschen wird durch Erbschaften, Stiftungen, Spenden, Sammlungen und Erlösen von Veranstaltungen finanziert. Die Hilfe, ideell oder in Form von Geld- oder Sachmitteln, setzt grundsätzlich dort ein, wo gesetzliche Hilfe nicht möglich ist, nicht ausreichend ist oder nicht schnell genug geleistet werden kann, wenn nötig, in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen für soziale Fragen in den kommunalen Verwaltungen und den freien Wohlfahrtsverbänden. Die Hilfe wird unbürokratisch und, wenn erforderlich, unverzüglich gewährt.
Die AfbM Hessen e. V. hat seit der Gründung des ersten Vereins in Marburg, heute Oberhessen, unzähligen Menschen in vielfältiger Weise für ca. 8.000.000 Euro Hilfe geleistet.
Wir helfen Menschen mit Behinderung - Wir vertreten ihre Interessen und die ihrer Familien